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   OLG Frankfurt, 14.11.2017 - 2 Ausl A 17/17, 2 AuslA 17/17   

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https://dejure.org/2017,54012
OLG Frankfurt, 14.11.2017 - 2 Ausl A 17/17, 2 AuslA 17/17 (https://dejure.org/2017,54012)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.11.2017 - 2 Ausl A 17/17, 2 AuslA 17/17 (https://dejure.org/2017,54012)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. November 2017 - 2 Ausl A 17/17, 2 AuslA 17/17 (https://dejure.org/2017,54012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 83 IRG, Art. 4a RbEuHBG, c.p.p. Art. 603, c.p.p. Art. 175
    Auslieferungs nach Italien zur Strafvollstreckung wegen Abwesenheitsurteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferungs nach Italien zur Strafvollstreckung wegen Abwesenheitsurteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Italien zur Strafvollstreckung wegen eines Abwesenheitsurteils

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Italien zur Strafvollstreckung wegen eines Abwesenheitsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 60
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2017 - 2 AuslA 17/17
    Die Beweismittelbeschränkungen des Art. 603 Abs. 1 bis Abs. 3 c.p.p. können gegen den Verfolgten in Italien in diesen Fällen nicht geltend gemacht werden [vgl. BVerfG v. 15.12.2015 (2 BvR 2735/14)].

    Damit wird die nach der Entscheidung des BVerfG vom 15.12.2015 (Aktenzeichen 2 BvR 2735/14) aufgeworfene Problematik des Umfangs der Beweisaufnahme bei einer Wiedereinsetzung in die Berufungsinstanz bei bestehender Abwesenheitsentscheidung in der ersten Instanz nach Art. 603 der italienischen Prozessordnung vorliegend entscheidungserheblich, da das seinerzeit der Entscheidung zu Grunde gelegene Auslieferungsverfahren aus anderen Gründen beendet wurde.

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